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Wahl zur Vertretung der c/o-Künstler*innenschaft

Alle drei Jahre werden zwei neue Vertreter*innen der c/o-Künstler*innenschaft gewählt. Die Vertreter*innen haben Stimmrecht bei der Jurysitzung zur Neuaufnahme in die c/o-Künstler*innenförderung, welche jährlich einmal stattfindet. Die Vertretung wird von der c/o-Künstler*innenschaft gewählt.

Zunächst habt ihr die Möglichkeit, euch selbst und/oder ein anderes c/o-Mitglied für die Jury vorzuschlagen. Die vorgeschlagenen Künstler*innen werden von uns um ihr Einverständnis gebeten und können die Nominierung annehmen oder ablehnen. Anschließend findet die Wahl der beiden Vertreter*innen statt.

    Ich möchte Jurymitglied werden:

    Ich möchte für die Jury folgende Person vorschlagen: