Barriere melden und Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Seite dient der Ermittlung und Beseitigung von Problemen mit der Benutzung dieser Internetseiten.
Allgemeine Anliegen zu Beeinträchtigungen oder Behinderungen im täglichen Leben, im Arbeitsleben oder Hilfen zu Gesundheits- oder Mobilitätsfragen werden hier nicht aufgenommen.
Barriere melden
ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Stadt Mönchengladbach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für co-mg.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Eher erfüllt sind 6 Prüfschritte:
1.1.1 a+b Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte
Grafische Bedienelemente haben sinnvolle Alternativtexte.
Fehlende Textbausteine werden zukünftig eingepflegt.
1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend
Navigation / Weißer Text auf rotem Untergrund ist im Corporate Design von co/mg verankert.
1.4.1a Ohne Farben nutzbar
Links im Text sollen in Zukunft unterstrichen werden.
Nicht erfüllt sind 2 Prüfschritte:
1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
Layoutgrafiken haben überweigend noch keine alt-Attribute. Diese werden aktuell und zukünftig eingepflegt.
1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
Videos werden extern produziert und gehostet und können von uns nicht nachträglich mit Untertitel versehen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7.09.2020 erstellt und basiert auf der BIK-Selbstbewertung (https://testen.bitv-test.de/selbstbewertung/index.php).
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.09.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Nutzen Sie das Barriere-melden-Formular im oberen Teil dieser Seite, um uns Ihre Hinweise auf etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen oder Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Kontakt:
Agnes Jaraczewski – co-mg@moenchengladbach.de
Durchsetzungsverfahren
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der neuen Regularien ist in jedem Land eine Durchsetzungsstelle einzurichten. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.
Zu diesem Zweck wurde in Nordrhein-Westfalen bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) eine sog. Ombudsstelle eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Ombudspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.