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Wahl der Vertretung der c/o-Künstler*innenschaft

Alle drei Jahre werden zwei neue Vertreter*innen der c/o-Künstler*innenschaft gewählt. Die Vertreter*innen haben Stimmrecht bei der Jurysitzung zur Neuaufnahme in die c/o-Künstler*innenförderung, welche jährlich einmal stattfindet. Die Vertretung wird von der c/o-Künstler*innenschaft gewählt.

Im Vorfeld konntet ihr Kandidat*innen für die Vertretung vorschlagen. Wir haben die vorgeschlagenen Künstler*innen gefragt, ob sie kandidieren möchten. Die unten aufgeführten Personen haben ihre Zustimmung gegeben und stellen sich zur Wahl.

Die Teilnahme an der Abstimmung ist bis Freitag, den 13. März 2026 möglich. Jede Person kann bis zu zwei Stimmen abgeben.

    1. Stimme:

    2. Stimme: